Artenschutz beim Bäume fällen
Der Siebenschläfer eine geschützte Art
Der Rückgang der heimischen Arten hat ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Immer wichtiger wird somit auch der Artenschutz bei Baumfällarbeiten. Auch außerhalb der im Bundesnaturschutz verankerten Vogelschutzperiode (01.03. bis 30.09) ist vor Fällungen eine Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zu empfehlen, da vor allem bei älteren Bäumen Höhlungen vorhanden sein können, die von geschützten Arten wie zum Beispiel Fledermäusen oder Siebenschläfern als Winterquartier genutzt werden.
Eine Fällung will geplant sein. Kontaktieren Sie uns rechtzeitig und wir beraten Sie gerne.