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Siebenschläfer

Artenschutz beim Bäume fällen

Der Siebenschläfer eine geschützte Art

Der Rückgang der heimischen Arten hat ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Immer wichtiger wird somit auch der Artenschutz bei Baumfällarbeiten. Auch außerhalb der im Bundesnaturschutz verankerten Vogelschutzperiode (01.03. bis 30.09) ist vor Fällungen eine Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zu empfehlen, da vor allem bei älteren Bäumen Höhlungen vorhanden sein können, die von geschützten Arten wie zum Beispiel Fledermäusen oder Siebenschläfern als Winterquartier genutzt werden. 

Eine Fällung will geplant sein. Kontaktieren Sie uns rechtzeitig und wir beraten Sie gerne. 

BAUMORAMA CHEF UND GRÜNDER DANIEL PRÖLL 

Ich schreibe über alles, was mir am Herzen liegt: angefangen beim Naturschutz, über Sicherheit beim Baumklettern, gesetzlichen Vorgaben und  über schöne Momente, die ich bei meiner täglichen Arbeit erlebe. 

Daniel Pröll von BAUMORAMA