Genehmigung für Baum Fällung?
Braucht es eine genehmigung, wenn ich einen Baum auf meinem Grundstück fällen möchte?
Bäume können aufgrund von Baumschutzsatzungen, Bebauungsplänen oder aufgrund ihres hohen Alters (Naturdenkmal) und der ortsbildprägenden Gestalt unter Schutz stehen. Eine Fällung ist oftmals genehmigungspflichtig und mit Ersatzmaßnahmen verbunden.
Als Baumpfleger und Baumfäller arbeiten wir eng mit den zuständigen Behörden zusammen und klären, ob für den zu fällenden Baum eine Genehmigung nötig ist.
Erst wenn alle nötigen Genehmigungen vorliegen, oder wir sicher sein können, dass keine Genehmigung notwendig ist, greifen wir zur Säge.
Nicht nur der etwaige Baumschutz hält uns davon ab, unbedacht zu handeln, sondern auch die Verantwortung gegenüber der Natur und dem Artenschutz wird bei uns großgeschrieben. Eine Artenschurzrechtliche Voruntersuchung steht deshalb oft auf unserem Tagesprogramm, wenn es heißt, dass ein alter Baum gefällt werden soll.